Was bringt das neue Verpackungsgesetz wirklich? Viele offene Fragen @SvenjaSchulze68 @bmu @Wupperinst @AGVU_online

Zum Jahresbeginn 2019 ist bekanntlich das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten – es löst die Verpackungsveordnung ab, die seit ihrer Einführung 1991 eine Flut von Novellen erlebt hat. Das neue Gesetz soll dem Ziel dienen, Verpackungsabfälle zu vermeiden und das Recycling zu stärken – hier gibt es keinen Unterschied zur Zielsetzung der Verpackungsverordung: Vermeiden, Wiederverwenden, Verwerten – so lautete der Dreiklang der Rechtsverordnung. Die Recyclingquoten werden nun deutlich erhöht.

Außerdem sollen Hersteller bei den Lizenzentgelten belohnt werden, die recyclingfähige Verpackungen einsetzen und Rezyklate verwenden. Der Handel müsse zudem an den Regalen darauf hinweisen, ob Getränke in Mehrweg- oder in Einwegflaschen angeboten werden. Letzteres ist wohl nur eine Placebo-Maßnahme, die den freien Fall der Mehrweggetränke nicht aufhalten wird, auch wenn Deutsche Umwelthilfe und Co. seit Jahren etwas anderes behaupten.

„Unser Ziel sind weniger Plastikverpackungen und mehr Recycling. Dafür brauchen wir alle Beteiligten – Hersteller, Handel und Verbraucher. Mit dem neuen Gesetz werden wir in Deutschland künftig deutlich mehr recyceln als bisher. Aber wir wollen auch überflüssiges Plastik vermeiden: Besonders wichtig finde ich deshalb die neue Hinweispflicht zu Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen in Lebensmittelgeschäften. Das macht es den Verbraucherinnen und Verbrauchern leichter, bewusst zu Mehrwegverpackungen zu greifen“, sagt
Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Wie macht sie Letzteres bloß bei den Discount-Ketten Aldi, Lidl und Co.?

Das neue Gesetz sieht unter anderem folgende Regelungen vor:

Zukünftig müssen mehr Verpackungsabfälle recycelt werden. So steigt die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen von bisher 36 Prozent zunächst auf 58,5 Prozent und bis zum Jahr 2022 auf 63 Prozent. Auch bei anderen Verpackungsmaterialien werden die Recycling-Quoten deutlich erhöht, bei Metallen, Glas und Papier auf 90 Prozent.

Ökologischere Verpackungen: Die von Handel und Industrie finanzierten dualen Systeme müssen bei den Lizenzentgelten ökologische Aspekte stärker berücksichtigen. Hersteller sollen auf diese Weise Anreize erhalten, bei der Gestaltung von Verpackungen das Recycling zu berücksichtigen. Wer Verpackungen einsetzt, die sich besser recyceln lassen oder die aus recyceltem Kunststoff bestehen, zahlt künftig weniger als der, der das nicht tut.

Förderung von Mehrwegverpackungen: Ab Jahresbeginn 2019 müssen alle Lebensmittelhändler klar kennzeichnen, ob es sich bei Getränkeverpackungen um Einweg- oder Mehrwegflaschen handelt. Vorgeschrieben sind deutlich lesbare Schilder am Regal oder an anderer gut sichtbarer Stelle. Verstöße gegen die Hinweispflicht können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Ausweitung der Einweg-Pfandpflicht: Die Pfandpflicht wird auf weitere Einweggetränkeverpackungen ausgeweitet: Zum einen auf kohlensäurehaltige Frucht- und Gemüsenektare, zum Beispiel Apfelschorlen, zum anderen auf Getränke mit einem hohen Anteil von Molke.

Bessere Kontrolle: Durch die Einrichtung einer Zentralen Stelle Verpackungsregister wird die Einhaltung der Vorgaben des Verpackungsgesetzes darüber hinaus besser kontrollierbar und das sogenannte Trittbrettfahren eingedämmt. Dies sorgt für einen faireren Wettbewerb und dient ebenfalls der Vermeidung überflüssiger Verpackungsabfälle. Denn nur wer für die Entsorgung bezahlt, hat einen finanziellen Anreiz, auf Überflüssiges zu verzichten.

Soweit die Theorie. Bislang ist nicht klar, wie durch Lizenzentgelte der neun Dualen Systeme überhaupt ein Anreizsystem zum Verzicht auf Verpackungsmaterial gestaltet werden kann.

„Wer hier mit einem Malus arbeitet, verliert den Lizenznehmer an ein konkurrierendes Duales System“, kritisiert Dr. Henning Wilts vom Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie

Konkrete Kenntnisse über die Preisstaffeln der Dualen Systeme liegen jedenfalls nicht vor. Das bestätigte Sara Laubscher Lima von der Lobbyorganisation Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU). Wie die Preise ökologisch ausgestaltet werden, kann die AGVU nicht dokumentieren. Man bezieht sich auf Mindeststandards, die von der so genannten Zentralen Stelle kommuniziert wurden.

Und wird folgendes mitgeteilt: „Der Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen darf wegen des damit verbundenen Eingriffs in die wettbewerbsrechtlich geschützte Preisgestaltungsfreiheit der Systeme keine Aussage zur konkreten Anreizsetzung durch die Systeme oder Anreizmodelle treffen.“

Ziel der Regelung in § 21 VerpackG sei es, einen Regelkreis in Gang zu setzen. Sofern der Hersteller finanzielle Anreize für die nachhaltigere Gestaltung seiner Verpackungen bekommt, wird er über entsprechende Investitionen nachdenken.

Nun liegen der ne-na.me-Redaktion allerdings Rahmenverträge von Handelskonzernen vor, die darauf hindeuten, dass die Interessen der Handelskonzerne bei der Preisgestaltung der Dualen Systeme eine große Rolle spielen. Ökologische Verpackungsoptimierung steht eher nicht im Vordergrund. Der Wettbewerbsökonom Justus Haucap verweist auf die „Vereinbarungen“ zwischen Handel und Industrie, die in den Herbstgesprächen getroffen werden. Da werfen die Händler bekanntlich ihre Nachfragemacht in die Waagschale und setzen mehrteilige Tarife durch von Regalmieten über Werbekostenzuschüsse bis zu Zahlungskonditionen. Für das Bundeskartellamt sei das nur schwer überprüfbar.

Gleiches gilt für den Vorwurf in Richtung Handel bei Kickback-Regelungen, die das neue Verpackungsgesetz verbietet: Inhalt von Paragraf 7 Absatz 6 des Verpackungsgesetzes im Wortlaut: Es ist Systembetreibern (also den Dualen Systemen, die Gelbe Tonnen und Säcke entsorgen, gs) nicht gestattet, Vertreibern (also den Handelsunternehmen, gs) ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile für den Fall zu versprechen oder zu gewähren, dass die Vertreiber Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen (also den Verkaufsverpackungen, die in unseren Tonnen und Säcken landen, gs) an ihr System vermitteln.

Handelskonzerne schließen nach Informationen von Insidern schon jetzt für rund 50 Prozent der Verpackungen Verträge mit „ausgewählten“ Dualen Systemen ab und „überreden“ dann weitere Hersteller/Lieferanten, Verträge mit diesem System abzuschließen. Für die wettbewerbspolitische Regulierung dieses Problems würde die Ölfleck-Theorie gelten, so Haucap.

„So richtig sauber bekommt man das nicht hin. Man verschmiert nur den Ölfleck.“

Meine Fragen an Bundesumweltministerin Svenja Schulze sind noch nicht beantwortet worden:

Wie sollen die Dualen Systeme Anreize für weniger Verpackungen in ihre Lizenzgebühren aufnehmen? Wenn ein System teurer wird, wechselt man zum nächsten. Wie steht es mit den Preisdiktaten der Handelskonzerne, da kommen sachfremde Leistungen in die Kalkulation rein – Wettbewerbsökonomen wie Justus Haucap sprechen in diesem Zusammenhang von der Ölflecktheorie. Über die Nachfragemacht der Handelskonzerne gehen die Preissignale beim Recycling ins Leere. Ökologisch ehrliche Preise werden vom Handel blockiert. Die Preisstaffeln der Dualen Systeme für 2019 müssten eigentlich schon vorliegen. Wie werden die ökologische Impulse in den Preisstaffeln gesetzt?

Wie beurteilt die Umweltministerin die Übernahme des DSD durch Remondis? Wie wird das BMU das Kickback-Verbot des Verpackungsgesetzes vollziehen? Gibt es schon Indizien für Kickback-Zahlungen? Warum hat der Gesetzgeber dieses Verbot überhaupt aufgenommen?

Siehe auch den interessanten WISO-Bericht.

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