EU verschärft Maßnahmen gegen Plastikflut – In Baden-Württemberg fließen Geldzahlungen wegen der Verfehlung von Quoten #Plastik @EUparliament @bmu @UmweltBW

Das EU-Parlament will Zeichen setzen gegen die Plastikflut und hat für ein Verkaufsverbot von Einweg-Kunststoffartikeln wie Teller, Besteck, Strohhalme, Haltestäbe für Luftballons oder Wattestäbchen gestimmt. Diese Erzeugnisse machen nach Angaben des Parlaments über 70 Prozent der Abfälle im Meer aus und sollen bis 2021 in der EU vom Markt genommen werden. Die Abgeordneten haben Produkte aus oxo-abbaubaren Materialien wie Beutel oder Verpackungen und Fast-Food-Behälter aus expandiertem Polystyrol in die Liste der verbotenen Produkte aufgenommen.

Die Mitgliedstaaten sollten die Verwendung von Produkten fördern, die für Mehrfachnutzung geeignet sind und, wenn sie zu Abfällen geworden sind, zur Wiederverwendung und zum Recycling vorbereitet werden können. Bis 2025 müssen 90 Prozent aller anderen Plastikartikel wie Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff getrennt eingesammelt und recycelt werden

Ehrgeizige Gesetze gegen Einweg-Kunststoff

„Wir haben die ehrgeizigsten Gesetze gegen Einweg-Kunststoffe verabschiedet. Es liegt nun an uns, bei den anstehenden Verhandlungen mit dem Rat, die bereits im November beginnen sollen, den Kurs beizubehalten. Die heutige Abstimmung ebnet den Weg für eine ehrgeizige Richtlinie. Sie ist unerlässlich, um die Meeresumwelt zu schützen und die Kosten für Umweltschäden, die durch Kunststoffverschmutzung in Europa verursacht werden und bis 2030 auf 22 Milliarden Euro geschätzt werden, zu senken“, so die Berichterstatterin Frédérique Ries.

Das Parlament wird Verhandlungen über die endgültige Fassung des Gesetzes mit dem Rat aufnehmen, sobald die EU-Minister ihren eigenen Standpunkt zu diesem Thema festgelegt haben.

Recycling-Probleme im Musterländle

Für Deutschland wird das eine echte Herausforderung. Denn selbst bei den geringeren Anforderungen für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Plastikabfall gibt es erhebliche Schwachstellen. Etwa im grün-schwarz regierten Musterländle Baden-Württemberg:

„Für das Jahr 2015 ergaben sich aufgrund vertiefter Kontrollen und der Amtshilfe des Bundeskartellamts Hinweise, die zu Nachprüfungen führten.“

Ergebnis nach Angaben des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg: Bei allen Materialien wurden die Verwertungsquoten der Verpackungsverordnung verfehlt, also bei Pappe, Papier, Karton, Leichtverpackungen und Glas.
 
Branchengerüchten zufolge sollen Duale Systeme Geldzahlungen wegen der Verfehlung der Verwertungsquoten geleistet haben? Antwort des Landesumweltministeriums in Stuttgart:
 

Dies sind keine Gerüchte. Es handelt sich entweder um Bußgelder oder um Gewinnabschöpfungen, die mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz explizit und für solche Fälle eingeführt wurden. Die Verfahren sind noch nicht komplett abgeschlossen. Eine zusammenfassende Information erfolgt nach Abschluss der Verfahren, die sich in Summe noch mindestens bis Ende November hinziehen werden.“

Gibt es Sanktionen?

Der Entzug der Genehmigung für Sammlungen via Gelber Tonne oder Gelber Sack steht noch nicht auf der Tagesordnung.  Für die Erfüllung der weitaus höheren Verwertungsquoten im neuen Verpackungsgesetz macht sich der Sprecher des Landesumweltministeriums keine Sorgen.  

„Der Bundesgesetzgeber hat anspruchsvolle, aber machbare Verwertungsquoten im Gesetz vorgeschrieben, die auch von den dualen Systemen und den Herstellern als eigentliche Verpflichtete akzeptiert wurden“, so Ralf Heinken.

Bei Plastik wird das ein ehrgeiziges Unterfangen. Nach der zur Zeit noch gültigen Verpackungsverordnung müssen 60 Prozent recycelt werden. Ab 2019 springen diese Rechtspflichten um 30 Prozentpunkte auf 90 Prozent.  

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