#GelbeTonne Müllverschwörung reloaded und ein Kickback-Rätsel

Apologeten von Verschwörungstheorien haben in der Regel eine klare Vorstellung von unheimlichen Mächten, die unsere Welt in den Abgrund reißen. Dunkelmänner heißen „Die“. „Die“ sind so einflussreich, dass sie ungestraft in der Mitte unserer Gesellschaft die schlimmsten Dinge tun können und trotzdem unbehelligt bleiben. „Die“ sind wahlweise Geheimdienste, ferne Mächte, Mafia-Bosse, skrupellose Sekten, Geheimbünde, dubiose Hintermänner, Konkurrenten oder gerissene Verführer. Häufig gibt es auch eine Kombination des Ganzen. Man weiß nicht genau, was „Die“ so alles im Schilde führen, aber es muss etwas Schlimmes sein. Das ist das Rezept zur Zubereitung einer nahrhaften Verschwörungstheorie. Nur einige wenige sind berufen, diese Machenschaften zu erkennen. Hier liegt ein weiteres Merkmal von Verschwörungstheorien, man kann sie nicht oder nur schwer widerlegen. Jeder Gegenbeweis wird als Fälschung gebrandmarkt.

Seit Jahren hören wir nun die Saga, dass irgendwie stinknormaler Müll verschwindet. Ein perfides Bubenstück. Schummler sind am Werk, die das Volk der Sammler und Sortierer hintergehen, ihnen den verdienten Lohn vorenthalten und Pläne für den Niedergang der Recycling-Glückseligkeit schmieden: Verwaiste, einsame und unbeachtete Gelbe Tonnen und Säcke, die millionenfach einfach so in der Gegend nutzlos herumstehen, das würde Deutschland in eine schlimme Sinnkrise stürzen.

Müllschwund-Verschwörung

Jedenfalls herrscht in der Entsorgungsbranche regelmäßig Müllschwund-Alarmstimmung. Komischerweise meistens in der zweiten Jahreshälfte. Was steckt dahinter? Die Beseitigung leerer Verkaufsverpackungen kostet derzeit noch immer viel Geld. Rund 900 Millionen Euro müssen wir jährlich aufbringen, damit die haushaltsnahe Sammlung und Sortierung von Verkaufsverpackungen stattfindet (zur Erinnerung: in den Anfangsjahren der Alleinherrschaft des Grünen Punktes mussten wir rund zwei Milliarden Euro jährlich an der Kasse löhnen). Die dafür bei Herstellern und Einzelhändlern für die Verpackungen erhobenen Lizenzentgelte werden nach den Marktanteilen der einzelnen dualen Systeme untereinander aufgeteilt und in einer „Gemeinsamen Stelle“ verrechnet. Schon 2010 wurden die Mengenmeldungen mit Schwund-Verdächtigungen angezweifelt. In der Schlussbilanz fehlten angeblich 400.000 Tonnen so genannter Leichtverpackungen – also Verpackungen aus Plastik, Verbund und Metall. Auf etwa 1,5 Millionen Tonnen kam der DIHK, bei dem Industrie und Handel die für Gelbe Tonne/Gelber Sack bestimmten Verpackungen anmelden müssen. Die Mengenangaben der dualen Systeme summieren sich aber nur auf 1,1 Millionen Tonnen.

„Es wird offensichtlich manipuliert“, sagte damals Stefan Schreiter, der frühere Geschäftsführer des Dualen Systems Deutschland (DSD).

Ekopunkt, eine Tochtergesellschaft des größten deutschen Entsorgungskonzerns Remondis, hatte sogar die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Der Ekounkt-Chef vermutete hinter dem ominösen Mengenschwund eine „betrügerische Absicht“.



Um sich die Menge klarzumachen, hier eine kleine Beispielrechnung: Eine Tonne sind 1000 Kilogramm. Und ein Kilogramm sind ja bekanntlich 1000 Gramm. Dann sind 400.000 Tonnen doch 400.000.000.000 Gramm – Vierhundertmilliarden Gramm. Nehmen wir mal an, diese Abfallmenge würde nur aus Joghurtbechern bestehen mit einem Leergewicht von fünf Gramm – also ohne den schmackhaften Inhalt. Da käme man auf die Summe von 80 Milliarden Verpackungen, die einfach unterschlagen wurden. Was vor sieben Jahren als Skandalgeschichte in den Medien lanciert wurde, stellte sich am Ende als schnöder Rechenfehler heraus.

Dennoch wird das Müllschwund-Spektakel fast jedes Jahr von Neuem in Szene gesetzt. Dahinter könnten schlichtweg wirtschaftliche Interessen stehen. Rechtlich betrachtet müssen die DIHK-Mengen und die Clearingmengen nicht übereinstimmen, das hat das Bundesumweltministerium in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Gründen im Bundestag klargestellt. Eine hundertprozentige Identität der Milliarden Verpackungseinheiten, die in Verkehr gebracht werden, mit den Mengen, die verwertet werden, ist eindeutig gar nicht herstellbar. Wenn beispielsweise Verpackungsmengen gar nicht über den Gelben Sack entsorgt werden, weil sie wegen Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder wegen Beschädigung nicht zum Endverbraucher gelangen, dann müssen dafür auch keine Entsorgungskosten getragen werden – folglich kann die für die Kosten maßgebliche Clearingmenge reduziert werden. Diese real existierenden Verpackungen werden gleichwohl beim DIHK gemeldet, es gibt sie ja. Dadurch entstehen Unterschiede zwischen DIHK-Menge und Clearingmenge.

Will man vom Kickback-System ablenken?

Die Müllschwund-Aufregungsspirale könnte auch ein reines Ablenkungsmanöver sein. Insbesondere Lebensmittelhändler und einige vom Handel beauftragten Dualen Systeme praktizieren die sogenannten Vorabzüge. Mit diesem Verfahren werden ebenfalls Mengen reduziert, die in die Clearingstelle zum Kostenclearing gemeldet werden, weil diese nicht im Gelben Sack entsorgt werden. Es wird also genau das getan, was anderen vorgeworfen wird. Der Trick liegt nun darin, dass einfach auch die beim DIHK zu hinterlegenden Mengen reduziert werden, als würden sie gar nicht existieren.

So konstruiert man einen Skandal: Bei einem selbst gibt es zwischen den DIHK-Mengen und den Clearingmengen keine Abweichungen – man ist also sauber. Bei anderen liegen Abweichungen vor, die sind also nicht sauber. Dabei liegen in beiden Fällen berechtigte Kostenreduzierungen vor, weil für eine Teilmenge überhaupt keine Entsorgungsleistung erbracht wird.

Was bislang in der Öffentlichkeit überhaupt nicht diskutiert wird, ist das Vertragswerk zwischen Handelskonzernen und einigen Dualen Systemen. Das Stichwort an dieser Stelle lautet: Kickback. Nehmen wir einmal an, dass große Lebensmittelhandelsketten ihre Marktmacht nutzen, um den Lieferanten teilweise überhöhte Preise für die Entsorgung abzuverlangen. Zur Erinnerung: Die Preise für das Verpackungsrecycling sind im Vergleich zu den Zeiten des Grüne Punkt-Monopols deutlich gesunken. Sie lagen im Jahr 2000 bei 25 Euro pro Kopf der Bevölkerung und sind auf zirka 11 Euro pro Jahr gesunken.

Neues Verpackungsgesetz verbietet Kickback

Die Konkurrenz der Systeme und technologische Verbesserungen führten zu dieser deutlichen Kostenreduzierung. Soweit die Theorie. Werden diese Preise aber an die Verbraucherinnen und Verbraucher über reduzierte Lizenzentgelte weitergegeben? Der Gesetzgeber scheint da so seine Zweifel zu haben. Nach dem in diesem Jahr beschlossenen Verpackungsgesetz, das die Verpackungsverordnung 2019 ablösen wird, sind Kickback-Zahlungen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes rechtswidrig. Es wird den Dualen Systemen verboten, Vertreibern ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile für den Fall zu gewähren, dass die Vertreiber Hersteller an ihr System vermitteln. Ding-Dong.

Warum taucht ein so knallharter Paragraf im Verpackungsgesetz auf? Neben wir mal an, dass von der Konsumgüterindustrie über die Einkaufsmacht des Handels überhöhte Preise für die Entsorgung an Duale Systeme bezahlt werden. Vielleicht liegen diese Preise gar 100 Prozent über den realen Entsorgungskosten. Ein Großteil der überhöhten Entgelte landet dann über Duale Systeme wieder beim Handel – sozusagen eine Kickback-Kreislaufwirtschaft. Wie würden Verbraucherinnen und Verbraucher das beurteilen? Ist doch ein nettes Recherchethema.

Siehe auch:

Die Sonnenkönige des Verpackungsabfalls und das drohende Chaos mit Gelben Tonnen und Säcke

Sack kommt in die TONNE.

Ein Kommentar

  1. Hat dies auf Ich sag mal rebloggt und kommentierte:

    Neues Verpackungsgesetz verbietet Kickback

    Die Konkurrenz der Systeme und technologische Verbesserungen führten zu dieser deutlichen Kostenreduzierung. Soweit die Theorie. Werden diese Preise aber an die Verbraucherinnen und Verbraucher über reduzierte Lizenzentgelte weitergegeben? Der Gesetzgeber scheint da so seine Zweifel zu haben. Nach dem in diesem Jahr beschlossenen Verpackungsgesetz, das die Verpackungsverordnung 2019 ablösen wird, sind Kickback-Zahlungen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes rechtswidrig. Es wird den Dualen Systemen verboten, Vertreibern ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile für den Fall zu gewähren, dass die Vertreiber Hersteller an ihr System vermitteln. Ding-Dong.

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