Mit dem #ZDF sieht man zwar nicht besser, kann aber günstiger reisen #Traumschiff Lärm

Söhne an Bord
Söhne an Bord

Dient ein Kreuzfahrtschiff während einer Reise als Kulisse für Dreharbeiten, kann dies zu einer Reisepreisminderung führen. Dies entschied nach Informationen der D.A.S. das Amtsgericht Bonn. Urlauber hatten wegen der Dreharbeiten für das „Traumschiff“ ständig Teile des Schiffs nicht betreten dürfen und den Lärm von Kulissenbau und Megafonanweisungen an die Filmcrew erdulden müssen.

Der Fall: Ein älteres Ehepaar hatte auf einem Kreuzfahrtschiff eine 26 Tage lange Reise von Vietnam nach Neuseeland gebucht. Niemand hatte den beiden vorher gesagt, dass ihr Schiff „MS Amadea“ als Drehort für die Fernsehserie „Das Traumschiff“ genutzt wird – und zwar auf ganz regulären Reisen. Nun mag ja mancher Reisende erfreut sein, wenn ihm Sascha Hehn und Heide Keller begegnen oder er einen Blick hinter die Kulissen einer TV-Produktion werfen kann. Nicht so jedoch dieses Ehepaar. Denn allzu oft konnten die beiden das Promenadendeck oder andere Teile des Schiffes nicht betreten, auch störten das Hämmern und Sägen bei Kulissenbauarbeiten und die durch ein Megafon schallenden Anweisungen an die Filmcrew. Das Paar forderte daher vom Reiseveranstalter eine Minderung des Reisepreises. Das Urteil: Das Amtsgericht Bonn hatte für die Urlauber Verständnis und gestand dem Ehepaar eine Preisminderung von 20 Prozent an den 12 Drehtagen zu – immerhin 1.022 Euro.

Eine Reise sei nur dann vertragsgemäß, wenn die Reisenden ständig die Möglichkeit hätten, die zugesagten Freizeitmöglichkeiten und Einrichtungen zu nutzen. Seien Bereiche wie das Promenadendeck regelmäßig nicht nutzbar, entspreche die Reise nicht mehr den Vereinbarungen. Das Gericht bezog in seine Erwägungen auch ein, dass es sich hier um ein relativ kleines Schiff mit nur 600 Passagieren gehandelt hatte. So hatten die Gäste den Dreharbeiten kaum aus dem Weg gehen können. Mit dem ZDF sieht man zwar nicht besser, kann aber günstiger reisen. Amtsgericht Bonn, Urteil vom 15.01.2016, Az. 101 C 423/15

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