
Der Gesetzgeber hat zur Bewältigung der Corona-Krise schnell gehandelt und neben den Konjunkturhilfen auch rechtliche Anpassungen vorgenommen, um möglichst viele Arbeitsplätze in Deutschland zu erhalten. Dazu zählt das „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“, das im Mai beschlossen wurde. Es schafft weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, enthält Sonderregelungen für die betriebliche Mitbestimmung und sorgt für Verbesserungen bei der Aus- und Weiterbildung…
Auf Stempelkarten-Niveau sind Arbeitsplätze nicht zukunftsfähig – Was der Gesetzgeber jetzt ändern muss #HRWeek @hubertus_heil — ichsagmal.com