Eine weitere wichtige Nachricht rund um soziale Medien und das Netz: Der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg Stefan Brink will oder muss zum 31. Januar 2020 Twitter verlassen und sein Konto löschen, da er als Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde nicht gleichzeitig Nutzer eines womöglich datenschutzrechtlich problematischen Netzwerkes sein könne. Hintergrund ist eine Entscheidung des Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von 2018 und dessen Überführung in ein Urteil durch das Bundesverwaltungsgericht Ende 2019.
Unternehmen und öffentliche Verwaltung raus aus sozialen Medien?
Demnach tragen neben den Betreibern sozialer Netzwerke auch die Nutzer Mitverantwortung, wenn beispielsweise Twitter im Hintergrund Nutzerdaten für Werbezwecke sammele.
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