Merkel-Hangout-Mashup
Da muss noch einiges nachgebessert werden:
Siehe auch meine Stellungnahme:
Die Formulierungen im Entwurf für den Medienstaatsvertrag halte ich teilweise für unglücklich. Völlig streichen sollte man die Formulierungen „die aufgrund ihrer geringen journalistisch-redaktionellen Gestaltung“ und „oder aus anderen vergleichbaren Gründen nur geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung entfalten“.
Wenn ich Liveübertragungen mache, achte ich auch auf eine gute Moderation, auf den Nachrichtenwert und natürlich auch auf mögliche Wirkungen in der Netzöffentlichkeit. Alles das könnte man als journalistisch-redaktionelle Gestaltung und als relevant für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung werten. Dennoch bin ich mit meinen Livestreaming-Geschichten kein Rundfunksender. Ich mache aber kein Vollprogramm von morgens bis abends wie ARD, ZDF, RTL und Co. Deshalb sollte man sich im Paragraf 20 b Absatz 1 auf die Frage des Vollprogramms reduzieren. Absatz 2 und 3 streichen. Die Zuschauerzahl sollte nicht der Maßstab bei der Bewertung sein. Das ist Erbenszählerei.
Streichen sollte…
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