Genehmigungsbürokratie
Zur Sicherung der Vielfalt im Netz sollten Medienintermediäre, zum Beispiel Soziale Netzwerke und Suchmaschinen, reguliert werden. Das fordert der Rechtswissenschaftler Professor Boris P. Paal von der Universität Freiburg in einem Gutachten für die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM).
„Zum Zwecke der Vielfaltssicherung bei Medienintermediären sollte ein eigenständiger Regelungskomplex im Rundfunkstaatsvertrag mit insbesondere einer vielfaltssichernden Generalklausel und Transparenzpflichten geschaffen werden.“
Es seien auch Vorgaben wichtig, so Paal weiter, die gezielt die Diskriminierungsfreiheit absichern.
LfM-Direktor Tobias Schmid begrüßt die Ergebnisse:
„Das Gutachten lässt an dem Regelungsbedarf für Intermediäre keinen Zweifel und verortet diesen eindeutig in der Kompetenz der Länder. Vor diesem Hintergrund halten wir die Entscheidung der Länder, die Regulierung von Intermediären im Rundfunkstaatsvertrag zu prüfen, für geboten und angemessen.“
Die wesentlichen Ergebnisse im Einzelnen:
Zur Gewährleistung der kommunikativen Grundversorgung und Chancengleichheit sind für Medienintermediäre rechtliche (Mindest-)Vorgaben zu Diskriminierungsfreiheit, Qualität und Transparenz geboten.
Das medienrechtliche Normregime sollte um spezifische Bestimmungen zur…
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