Grundgesetz oder AGB-Willkür – freie Netzöffentlichkeit oder Hausrecht?

denunzianten

Das Internet ist der Dorfplatz der Moderne – doch weil dieses neue Dorf global ist, gelangen die alten Modelle an ihre Grenzen. Es ist an der Zeit, transparent zu ermitteln, welche Regeln in der neuen Netzöffentlichkeit gelten sollen.

Dürfen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Internet-Giganten wie Google oder Facebook den politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs im Netz beeinflussen? Diese Frage verhandelte vor ein paar Jahren ein Expertenpanel auf der re:publica unter dem Titel: „Der digitale Dorfplatz: Privat oder öffentlich?“.

Kommerzielle Plattformen könnten sich zu einem Rohrkrepierer für virtuelle Menschenrechte entwickeln, wenn Accounts willkürlich gelöscht oder geschäftspolitisch über die Zulässigkeit von Meinungsäußerungen entschieden wird. Es muss ja nicht gleich das von Sascha Lobo ins Spiel gebrachte Profilbild mit erigiertem Penis sein, der zu einem Exitus der eigenen Facebook-Präsenz führt. Nacktheit bringt bei amerikanischen Konzernen auf Knopfdruck die Hohepriester von Sittlichkeit und Moral auf den Plan. Aber genau hier muss der Meinungsstreit anfangen. Beispielsweise über die anmaßende Haltung von Infrastruktur-Anbietern, die uns den Zugang zum Internet gewähren und nach Gusto wieder nehmen können.

Neue Definition von Öffentlichkeit im Netz

Man müsse im Netz zu einer neuen Definition von Öffentlichkeit gelangen, so Sascha Lobo. Dass Twitter, Facebook und Google öffentlich seien, dürfte wohl unbestritten sein. Aber sind sie auch Öffentlichkeit? Hier gebe es große Unterschiede zwischen den USA und Europa.

„Es gibt in Europa das Gefühl der Öffentlichkeit auf einem Platz. Das ist historisch entstanden. Da wurde dieser alte Marktplatz irgendwie zusammengemorpht. Bei der Dorf-Metapher schwingt die Allmende mit. Das ist ja etwas, was alle benutzen können und allen gehört. Und der Marktplatz ist etwas, wo eine Öffentlichkeit stattfindet. Der Besitz ist dabei zweitrangig – ob nun staatlich oder privat. Genau so eine Definition der Öffentlichkeit brauchen wir für die digitale Welt. Wenn ich postuliere, Facebook ist Öffentlichkeit, dann ist das eine emotionale Definition“, sagt Lobo.

Hier gibt es einen Grundkonflikt, zwischen dem Gespür der Plattformnutzer und den juristischen Tatsachen.

Lawrence Lessig hat den Spruch geprägt „Code is Law“:

„Genau das muss der Kern der neuen Debatte sein. Wir müssen Gesetze haben, um den Raum und die Funktion der Öffentlichkeit zu fassen. Das geht bis zum preußischen Wasserrecht, wo Öffentlichkeit an Seeufern definiert wurde. Da gibt es Tausende von Fragmenten, die gesetzlich festgelegt haben, wie diese gesellschaftliche und politische Funktion der Öffentlichkeit zu wirken hat. Und jetzt kommen wir in eine Phase, die über Code geprägt wird“, betont Lobo.

Mit den alten Metaphern würde man scheitern. Das Gefühl, dass Twitter eine Öffentlichkeit repräsentiere, stimmt und stimmt doch nicht ganz. Man brauche für eine Lösung des Problems wohl Spezialisten aus verschiedenen Disziplinen: von Ethik, Recht bis Technologie. Etwa eine Ethik-Kommission für virtuelle Öffentlichkeit. Man benötige einen fairen Interessenausgleich.

Ansonsten spitzt sich die Frage zu, ob nun das Grundgesetz gilt oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook & Co. die Netzöffentlichkeit regeln. Wenn der politische Meinungsbildungsprozess auf privaten Servern stattfindet und Mark Zuckerberg nach Lust und Laune virtuelle Existenzen ein- oder ausschalten kann, dann sieht man das Konfliktpotenzial für die Gesellschaft. Hier brauchen wir neue Regeln und zwar international. Sascha Lobo brachte die UN ins Spiel. Und in der Tat geht es um ein völkerrechtliches Problem. Es geht um Weltfragen.

Das scheint aber bislang keine Wirkung zu haben. Im politischen Diskurs zeigt man einfach mit dem Finger auf die Silicon Valley-Konzerne, die für Recht und Ordnung zu sorgen haben.

Strafbare Inhalte im Internet werden noch immer „viel zu wenig und viel zu langsam“ gelöscht, bedauert beispielsweise Bundesjustizminister Heiko Maas.

„Von den strafbaren Inhalten, die User melden, löschte Twitter gerade einmal ein Prozent, YouTube nur zehn und Facebook 46 Prozent. Das ist zu wenig“, so Maas.

Welche Rolle spielt dabei eigentlich noch das Gewaltmonopol des Staates, welche Funktion nehmen Exekutive und Judikative in dieser Aufforderung zum Löschen wahr? Maas macht die Social Web-Plattformen zur Ersatzpolizei und stärkt damit die AGB-Willkür.

Wo das Wächteramt der Plattform-Betreiber hinführen kann, zeigt das Beispiel YouTube Heroes 😦

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