
Was macht ein professioneller Computerspieler, der von der Gaming-Community unter Duldung des Betreibers in einem „Tribunal“ wie zu Zeiten der Jakobiner-Herrschaft lebenslänglich von der Plattform verbannt wird, weil er als unhöfliche Nervensäge einigen Konkurrenten auf den Keks gegangen ist? Der Betroffene ist hilflos, es gibt keine Schiedsgerichte, Mediatoren oder juristisch sauberen Verfahren. Am Ende wirkt der Bannspruch wie ein Berufsverbot.
Es sind Schand- und Ehrenstrafen, die die Reputation vernichten. Ab dem 12. Jahrhundert eine beliebte Methode der Herrschenden, um die Fassade der „ehrbaren“ Bürger zu wahren. Wenn der Delinquent nicht geköpft, erhängt oder gevierteilt wurde, sollte er zumindest der Lächerlichkeit preisgegeben werden. Die bigotte Community vernichtete die Existenzgrundlage des Ausgestoßenen.
Wenn…
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