Begehrtes Objekt beim Videocamp in Düsseldorf
Google Glass sei datenschutzrechtlich eine heikle Angelegenheit. In diesem Ton greift Curved den grottenschlecht gemachten Bericht des ARD-Magazins Kontraste auf. Es sei mit der Datenbrill sehr leicht, sich strafbar zu machen. Nutzer von Google Glass stünden nach derzeitiger Rechtslage bei öffentlichem Filmen schon fast mit einem Bein im Gefängnis.
Nach deutschem Recht sei es verboten, Aufnahmen von Menschen ohne deren Zustimmung zu verbreiten. „Wenn Ihr mit Google Glass die Straße entlanggeht und das ganze ins Netz streamt, wäre jeder Passant, an dem Ihr vorbeigeht ein potenzieller Kläger in einem zivilrechtlichen Unterlassungsprozess“, schreibt Curved und zitiert den Urheberrechtsguru Professor Jan Hegemann, der neben dem Datenschutz-Deichgrafen Weichert in dem Fernsehstück nicht fehlen darf:
„Wir haben es hier mit einem Instrument zu tun, das massenhaft eingesetzt auch zu massenhafter Rechtsverletzung führt.“ Das dramatische Drehbruch des etwas angestaubten Films erinnert in seiner Tonlage an Google Street View mit…
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