
Vor 20 Jahren – also 1998 – ist die Verpackungsverordnung in novellierter Form mit dem Anspruch in Kraft getreten, „wettbewerbliche Strukturen bei der Nachfrage bestimmter Entsorgungsleistungen zu verstärken“, so die Bonner Wettbewerbshüter. Das sah das Netzwerk der Gelben Tonnen und Säcke anders. Für die Protagonisten des Grünen Punktes war die Novelle vor allem ein Hilfsmittel, um sogenannte Trittbrettfahrer schneller ins eigene Boot zu holen. So schrieb ein Berater folgende Zeilen an den Vorstand des Dualen System Deutschland: „Hinsichtlich der Trittbrettfahrer zeichnet sich eine zufriedenstellende Lösung ab. Unternehmen, die sich nicht am Dualen System beteiligen, sollen von akkreditierten Gutachtern überwacht werden. Die Nachweise sind gegenüber den Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft zu erbringen; die Behörden können die Vorlage der Nachweise verlangen und erforderlichenfalls Bußgelder verhängen. Außerdem können Trittbrettfahrer unmittelbar für die Kosten in Anspruch genommen werden, die durch die Erfassung und Verwertung ihrer Verpackungen in Sammelsystemen entstehen.“ Die Novelle sollte vor allem dem…
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